VDI 6017
Aufzüge, Steuerungen für den Brandfall
Hier wird aufgezeigt, welche Brandereignisse im Hinblick auf die Gebäudenutzung unkritisch sind und unter welchen Voraussetzungen Aufzüge im Gebäude trotz einer ersten Brandmeldung weiter betrieben werden können. Die VDI 6017 kennt für die Verlängerung der Betriebszeiten von Aufzügen verschiedene Stufen:


Standardaufzug
Aufzug bei dem die Betriebszeit für den betreffenden Aufzug im Brandfall innerhalb des Gebäudeabschnittes nicht verlängert werden kann. Sofern eine Brandmeldung an den Aufzug erfolgt, wird er durch eine Brandfallsteuerung in eine Bestimmungshaltestelle gesendet und dort stillgesetzt werden. Die Bezeichnung Evakuierungsfahrt für diese letzte Fahrt zur Stilllegung ist falsch und missverständlich. Diese Fahrt wird in der Regel leer erfolgen. Beim Brandfall in einem anderen Gebäudeabschnitt kann dieser Aufzug jedoch als Sicherheitsaufzug weiter betrieben werden, sofern er entsprechend geplant und errichtet wurde.

Sicherheitsaufzug
Ermöglicht einen begrenzten Weiterbetrieb bei unkritischen Brandereignissen (Gegenstand dieser VDI-Richtlinie 6017) als Sicherheitsaufzug. Sicherheitsaufzüge sind so konstruiert und werden in der Form betrieben, dass übliche Gefahrenquellen (wie z.B. Stromausfall oder Verrauchung des Schachtes) technisch ausgeschlossen werden können. Sicherheitsaufzüge ermöglichen damit eine selbständige Rettung mobilitätseingeschränkter Personen.
Sicherheitsaufzüge sind im Wesentlichen Standardaufzüge bei denen der Funktionserhalt im Brandfall durch einfache Maßnahmen sichergestellt ist. Beispielsweise: Abzweig der Stromzufuhr zur Aufzugsmaschine vor dem Hauptschalter des Gebäudes und brandgeschützte Ausführung dieser Zuleitung („Sprinklerpumpenschaltung“), Rauchgeschützte Wartezonen von den Aufzugstüren.

Evakuierungsaufzug
Beschreibt ein Konzept mit dem Gebäude mittels Aufzug evakuiert werden können. Die Anforderungen an die europäischen Evakuierungsaufzüge werden zukünftig in der EN 81-76 beschrieben (nicht Gegenstand dieser VDI-Richtlinie 6017). Der Englische Entwurf von Sept.2006 „Evacuation of disabled persons using lifts“ ist nun die Vornorm DIN CEN TS 81-76 SPEC „Evakuierung von Personen mit Behinderung“ von Oktober 2011.
Sie stellt spezielle Anforderungen an den Aufzug selbst hat folgende Einschränkung: „Diese Technische Spezifikation ist nicht für alle Arten von Gebäuden, wie Gebäude ohne eine Person, die sich um das Gebäude und seine Evakuierung kümmert, die nicht in dem Gebäude ansässig ist, oder Wohnhäuser mit mehreren Bewohnern, die sich gemeinsame Rettungswege teilen und keine Verantwortlichen im Gebäude haben, geeignet. Diese Fälle erfordern andere Lösungen als die in diesem Dokument beschriebenen.“
So dass diese Norm für viele Fälle, wie Wohnhäuser nicht gilt, weil die speziell ausgebildeten Evakuierungshelfer die wesentliche Rolle spielen. Ohne jederzeit und sofort zur Verfügung stehende Evakuierungshelfer funktioniert das europäische Konzept der unterstützten Evakuierung nicht.
Sie stellt spezielle Anforderungen an den Aufzug selbst hat folgende Einschränkung: „Diese Technische Spezifikation ist nicht für alle Arten von Gebäuden, wie Gebäude ohne eine Person, die sich um das Gebäude und seine Evakuierung kümmert, die nicht in dem Gebäude ansässig ist, oder Wohnhäuser mit mehreren Bewohnern, die sich gemeinsame Rettungswege teilen und keine Verantwortlichen im Gebäude haben, geeignet. Diese Fälle erfordern andere Lösungen als die in diesem Dokument beschriebenen.“
So dass diese Norm für viele Fälle, wie Wohnhäuser nicht gilt, weil die speziell ausgebildeten Evakuierungshelfer die wesentliche Rolle spielen. Ohne jederzeit und sofort zur Verfügung stehende Evakuierungshelfer funktioniert das europäische Konzept der unterstützten Evakuierung nicht.

Feuerwehraufzug
Beschreibt ein Konzept in dem Aufzüge für den Einsatz der Feuerwehr genutzt werden können. Die Anforderungen an Feuerwehraufzüge sind in EN 81-72 beschrieben (nicht Gegenstand dieser VDI-Richtlinie 6017).
Weiterbetriebsstufen:
Feuerwehraufzug EN 81-72 | Wiederinbetriebnahme Feuerwehr mit Schlüssel, dann ist die Feuerwehr Betreiber des Aufzuges |
Evakuierungsaufzug DIN CEN TS 81-76 | Wiederinbetriebnahme Evakuierungshelfer mit Schlüssel, dann Führerbetrieb, kein geänderter Betreiber zum Normalbetrieb bis Eintreffen der Feuerwehr, dann Betreiber Aufzug Feuerwehr |
Sicherheitsaufzug | Weiterbetrieb durch Nutzer, kein Abschalten, kein geänderter Betreiber zum Normalbetrieb |